Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IMMOBILIENHANDELSBÜRO
EINFÜHRUNG – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Handelsgesellschaft ZEN HOME 369 d.o.o. (im Folgenden: Agentur) und dem Auftraggeber (natürliche oder juristische Person).

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vermittlungsvertrages hat der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Bestimmungen zur Kenntnis genommen und ist mit ihnen einverstanden.

Bestimmte Ausdrücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Bedeutung:

1. Der Immobilienmakler ist das Handelsunternehmen ZEN HOME 369 d.o.o., eine Immobilienmakleragentur, die die Anforderungen für die Immobilienvermittlung gemäß dem Immobilienmaklergesetz erfüllt (im Folgenden: Makler).

2. Ein Immobilienmakler ist eine natürliche Person, die im Verzeichnis der Immobilienmakler eingetragen ist.

3. Als Vermittlung bei Immobiliengeschäften gelten Handlungen von Vermittlern bei Immobiliengeschäften, die die Verbindung zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten zum Gegenstand haben, sowie Verhandlungen und Vorbereitungen zum Abschluss von Rechtsgeschäften, deren Gegenstand eine bestimmte Immobilie ist , insbesondere beim Kauf, Verkauf, Tausch, Miete, Leasing usw.

4. Auftraggeber ist eine natürliche oder juristische Person, die einen schriftlichen Vermittlungsvertrag mit einem Immobilienmakler (Verkäufer, Käufer, Mieter, Vermieter, Vermieter, Pächter und anderen möglichen Immobilienbeteiligten – im Folgenden: Auftraggeber) abschließt.

5. Ein Dritter ist eine juristische oder natürliche Person, die ein Immobilienmakler mit dem Auftraggeber zum Zwecke der Vermittlung des Abschlusses von Rechtsgeschäften mit einer bestimmten Immobilie als Gegenstand zu verbinden versucht (im Folgenden: Dritter).

ANGEBOT

Das gesamte Immobilienangebot der Handelsgesellschaft ZEN HOME 369 d.o.o. basiert auf Informationen, die der Eigentümer der Immobilie (Auftraggeber) schriftlich und mündlich oder per E-Mail erhalten hat und die zum Verkauf, zur Miete oder zur Verpachtung angeboten werden.

Der Makler haftet nicht im Falle eines Fehlers in der Beschreibung oder im Preis der Immobilie und haftet nicht für den Fall, dass der Eigentümer der Immobilie von dem vermittelten Rechtsgeschäft zurücktritt und die Möglichkeit besteht, dass die inserierte Immobilie bereits verkauft wurde bzw Der Eigentümer hat den Verkauf aufgegeben, ohne die Agentur rechtzeitig zu benachrichtigen. Angebote und Bekanntmachungen der Agentur sind vom Empfänger (Auftraggeber) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dürfen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Sofern dem Angebotsempfänger die ihm von der Agentur bereits angebotene Immobilie bekannt ist, ist er verpflichtet, die Agentur hierüber unverzüglich zu informieren.

PFLICHTEN DES IMMOBILIENVERMITTLERS gegenüber dem Auftraggeber – dem Verkäufer

Bei der Vermittlung zum Abschluss eines Kaufvertrages, Mietvertrages oder Immobilienpachtvertrages ist der Mediator insbesondere zu Folgendem verpflichtet:
1. Abschluss eines Mediationsvertrags mit dem Kunden (Standard oder Exklusiv),
2. Beschaffung und Überprüfung der Dokumente zum Nachweis des Eigentums oder eines anderen tatsächlichen Rechts an der betreffenden Immobilie und Warnung des Auftraggebers vor Folgendem:
- offensichtliche Mängel und mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem ungeregelten Zustand der Immobilie im Grundbuch,
- eingetragene dingliche Rechte oder sonstige Rechte Dritter an Immobilien,
- Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Verpflichtungen gegenüber einem Dritten,
- Mängel bei Bau- und Nutzungsgenehmigungen nach einem Sondergesetz,
- die Umstände der Verpflichtung zur Geltendmachung des Vorkaufsrechts und der Beschränkungen im Rechtsverkehr nach besonderen Vorschriften,
3. den Kunden über den durchschnittlichen Marktpreis ähnlicher Immobilien informieren,
4. sofern es sich bei dem Vertragsgegenstand um Grundstücke handelt, die Zweckbestimmung des betreffenden Grundstücks nach den für dieses Grundstück geltenden Raumordnungsvorschriften zu prüfen und die Interessenten hiervon zu unterrichten,
5. die zur Präsentation (Präsentation) der Immobilie auf dem Markt erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die Immobilie in geeigneter Weise zu bewerben und alle weiteren im Immobilienmaklervertrag vereinbarten Handlungen vorzunehmen, die über die übliche Präsentation hinausgehen, für die ihm besondere, im Voraus festgelegte Kosten zustehen,
6. die persönlichen Daten des Kunden aufzubewahren und auf schriftliche Anweisung des Arbeitgebers Informationen über die Immobilie, für die er vermittelt, oder die mit dieser Immobilie oder dem Auftrag, für den er vermittelt, in Zusammenhang stehen, als Geschäftsgeheimnis aufzubewahren,
7. eine Person zu suchen und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, um ein vermitteltes Geschäft abzuschließen,
8. eine Besichtigung der Immobilie organisieren,
9. den Auftraggeber über alle für die Ausführung der beabsichtigten Arbeiten wichtigen Umstände, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen, zu unterrichten,
10. den Auftraggeber über die Bestimmungen des Gesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Amtsblatt 108/17) zu informieren,
unter Mitwirkung und Benachrichtigung des Auftraggebers, wenn dieser sich hierzu ausdrücklich verpflichtet hat:
11. in Verhandlungen vermitteln und versuchen, einen rechtsgültigen Deal abzuschließen,
12. die Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien beim Notar zu organisieren,
13. dem Abschluss eines Rechtsgeschäfts (Vorvertrag und Vertrag) beiwohnen,
14. der Übergabe der Immobilie, die Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist, mit der Erstellung des Übergabeprotokolls beizuwohnen.

PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS IM IMMOBILIENHANDEL – des Verkäufers gegenüber der Agentur

Durch den Abschluss einer Mediationsvereinbarung mit dem Vermittler übernimmt der Auftraggeber folgende Verpflichtungen:
1. Informieren Sie den Vermittler über alle Umstände, die für die Vermittlung von Bedeutung sind, legen Sie genaue Daten über die Immobilie vor und erteilen Sie, falls vorhanden, eine Standort-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung für die vertragsgegenständliche Immobilie und stellen Sie diese dem Vermittler zur Verfügung mit Nachweis der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber einem Dritten.
2. Geben Sie dem Vermittler Dokumente, die sein Eigentum an der Immobilie oder andere dingliche Rechte an der vertragsgegenständlichen Immobilie belegen, und informieren Sie den Vermittler über alle eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen, die auf der Immobilie bestehen.
3. Bieten Sie dem Vermittler und einem am Abschluss des vermittelten Vertrags interessierten Dritten eine Besichtigung der Immobilie an.
4. Informieren Sie den Vermittler über alle relevanten Informationen zur gesuchten Immobilie, insbesondere die Beschreibung der Immobilie und den Preis.
5. Nach Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts, d. h. des Vorvertrags, mit dem er sich zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet, sofern der Vermittler und der Auftraggeber vereinbart haben, dass der Anspruch auf Zahlung des Vermittlungsentgelts bereits mit dem Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts entsteht Bei Abschluss des Vorvertrages ist das Vermittlungshonorar an den Vermittler zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Benachrichtigen Sie den Vermittler schriftlich über alle Änderungen im Zusammenhang mit der Arbeit, für die er den Vermittler beauftragt hat, insbesondere über Änderungen im Zusammenhang mit dem Eigentum an der Immobilie. Der Auftraggeber haftet dem Vermittler für Schadensersatz, wenn er nicht gehandelt hat in gutem Glauben und ist verpflichtet, alle im Zuge der Mediation entstandenen Kosten zu ersetzen.
Der Auftraggeber haftet auf Schadensersatz, wenn er arglistig gehandelt hat, wenn er für die Abwicklung des vermittelten Geschäftes wesentliche Angaben zurückgehalten oder unrichtig gemacht hat.

PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS GEGENÜBER DEM AUFTRAGGEBER – Kunden:

1. mit dem Klienten einen Vermittlungsvertrag abschließen,
2. versuchen, eine geeignete Immobilie für den Auftraggeber zu finden, diese dem Auftraggeber vorzustellen und ihn mit dem Verkäufer in Kontakt zu bringen, der mit ihm über den Abschluss eines Kaufvertrags (Tauschvertrag o.ä.) verhandeln würde,
3. dem Käufer einen Nachweis über das Eigentum an der zum Verkauf stehenden Immobilie und über das Vorhandensein etwaiger Grundpfandrechte vorzulegen,
4. dem Auftraggeber die für den Abschluss der Arbeiten wesentlichen Umstände mitteilen,
5. an Verhandlungen teilnehmen und die Bedingungen für den Vertragsabschluss vereinbaren,
6. Bereiten Sie sich auf den Vertragsabschluss vor.

PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS – Käufers gegenüber der Agentur:

1. Schließen Sie einen Vermittlungsvertrag mit der Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. ab. (Standard oder exklusiv),
2. dem Vermittler die vereinbarte Provision unverzüglich nach Unterzeichnung des Kaufvertrags, Vorvertrags oder eines anderen ähnlichen Rechtsdokuments und nach Erhalt des ersten Geldbetrags als Anzahlung oder Kaufpreis zu zahlen.

VERTRAG ÜBER IMMOBILIENVERMITTLUNG

Mit dem Vertrag über die Vermittlung bei Immobilientransaktionen (im Folgenden: Vertrag) verpflichtet sich der Vermittler, den Auftraggeber zu finden und mit einem Dritten zu verbinden, um ein bestimmtes Rechtsgeschäft über die Übertragung oder Begründung eines bestimmten Rechts auszuhandeln und abzuschließen auf Immobilien und/oder im Zusammenhang mit Immobilien, und der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm im Falle des Zustandekommens dieses Rechtsgeschäfts ein bestimmtes Vermittlungshonorar zu zahlen.
Der Vertrag wird schriftlich und für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Sollten sich die Vertragsparteien über die Dauer des Vertragsabschlusses nicht einig sein, gilt der Vertrag als für einen bestimmten Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und kann im Einvernehmen der Parteien mehrmals verlängert werden.
Im Maklervertrag müssen die wesentlichen Daten für den Verkauf/Kauf/Vermietung/Verpachtung von Immobilien festgelegt werden.
Bei der Veräußerung von Immobilien, die im Miteigentum mehrerer Personen stehen, ist für die Veräußerung der Immobilie die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer in Form der Annahme eines Vermittlungsvertrages erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

KÜNDIGUNG DER MEDIATIONSVEREINBARUNG

Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Mediationsvertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er geschlossen wurde, wenn der Vertrag, für den vermittelt wurde, nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde oder durch die Kündigung einer der Vertragsparteien.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler die entstandenen Kosten zu ersetzen, für die im Übrigen ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftraggeber diese gesondert vergütet.
Der Vertrag kann während der Verhandlungen mit einem vom Mediator hinzugezogenen Dritten nicht gekündigt werden.
Wenn der Auftraggeber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Mediationsvertrags ein Rechtsgeschäft abschließt, das eine Folge der Handlungen des Mediators vor der Beendigung des Mediationsvertrags ist, ist er verpflichtet, das Mediationshonorar in voller Höhe an den Mediator zu zahlen. sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

EXKLUSIVE VERMITTLUNG

Mit der Vereinbarung einer ausschließlichen Vermittlung verpflichtet sich der Auftraggeber, für die vermittelte Arbeit keinen anderen Vermittler zu engagieren.
Beim Abschluss des Vertrages über die ausschließliche Vermittlung ist der Vermittler verpflichtet, den Auftraggeber ausdrücklich auf die Bedeutung und die rechtlichen Folgen dieser Klausel hinzuweisen.
Hat der Auftraggeber während der Laufzeit der Vereinbarung über die Alleinvermittlung über den Vermittler ein Rechtsgeschäft über einen anderen Vermittler abgeschlossen, für das dem Alleinvermittler ein Vermittlungsauftrag erteilt wurde, ist verpflichtet, das vereinbarte Vermittlungshonorar an den ausschließlichen Vermittler sowie etwaige zusätzliche tatsächliche Kosten zu zahlen, die während der Vermittlung für das besagte vermittelte Geschäft entstehen.
Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Alleinvermittlungsvertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, für die er abgeschlossen wurde, wenn der Vertrag, für den vermittelt wurde, nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde oder durch die Kündigung einer der Vertragsparteien.

MAKLERGEBÜHR

Der Vermittler erwirbt den Anspruch auf Entschädigung in voller Höhe mit Abschluss des Vertrages, den er vermittelt hat, es sei denn, dass der Vermittler und der Auftraggeber vereinbart haben, dass der Anspruch auf Zahlung der Entschädigung mit Abschluss des Vorvertrags entsteht.
Das vereinbarte Vermittlungshonorar deckt die Durchführung der in Punkt 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Handlungen des Vermittlers ab.
Die Höhe des Vermittlungshonorars wird im Vermittlungsvertrag als Prozentsatz des erzielten Kaufpreises der Immobilie festgelegt, also bei einem Miet- oder Mietvertrag in Höhe der monatlichen Miete bzw. Miete.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der offiziellen Website des Vermittlers www.wei-ss.de veröffentlicht und sind am Sitz der Agentur erhältlich. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Vermittler in schriftlicher Form erstellt und in der im vorstehenden Absatz genannten Weise veröffentlicht.

Für alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt ist, gelten das Immobilienvermittlungsgesetz, das Pflichtverhältnisgesetz und sonstige gesetzliche Regelungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Juni 2023. Jahre.

ZEN HOME 369 d.o.o. mit Sitz in Pula, Ul. Marka Marulića 3, 52100, Pula
Büro; Ul. Marka Marulića 3, 52100, Pula
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2. INFORMATIONEN ZUR VERARBEITUNG UND ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Unternehmen ZEN HOME 369 d.o.o. und die damit verbundenen Gremien sind sich der Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre und der Rechte des Einzelnen in Bezug auf seine personenbezogenen Daten bewusst. Dieses Dokument stellt unsere Datenschutzrichtlinie dar und erläutert Ihnen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erfassen und verwalten.

Handelsunternehmen ZEN HOME 369 d.o.o. mit Sitz in Pula, Benčićeva-Straße 66d, OIB: 13668576422 ist für die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes verantwortlich. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem Gesetz über Immobilienvermittlung, dem Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.
Durch das Absenden einer Anfrage, die Unterzeichnung eines Vertrags oder die direkte Kontaktaufnahme erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. stellt freiwillig seine Daten und/oder die Daten des von ihm vertretenen bzw. vertretenen Unternehmens zur Verfügung, die für die Durchführung von Immobilienvermittlungsleistungen erforderlich sind.
Der Kunde gestattet deren Verwendung zum Schutz persönlicher Interessen bei allen mit der Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. beauftragten Aufträgen. . Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten seiner Kunden zu schützen, und zwar so, dass es nur die notwendigen Basisdaten über Kunden, d. h. über Käufer/Verkäufer und Vermieter/Mieter, sammelt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlich sind; informiert die genannten Parteien über die Art und Weise der Verwendung der gesammelten Daten und gibt denselben Kunden die Möglichkeit, über die Verwendung ihrer Daten zu entscheiden. Sämtliche Kundendaten werden streng vertraulich behandelt und stehen nur den Mitarbeitern zur Verfügung, die diese Daten für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Alle Mitarbeiter der Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. sind für die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes verantwortlich. Die Art und Weise, wie die gesammelten Daten verarbeitet werden, umfasst das Speichern, Aufzeichnen, Organisieren, Überprüfen und Übertragen personenbezogener Daten an die Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. während der Dauer der Geschäftsbeziehung, aber auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, während des Zeitraums, in dem ZEN HOME 369 d.o.o. verpflichtet, bestimmte Unterlagen aufzubewahren.

NAME UND KONTAKTDATEN DES VERARBEITUNGSLEITERS

Der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Agentur ZEN HOME 369 d.o.o.
Hauptsitz: Ul. Marka Marulića 3, 52100, Pula
Büro:Ul. Marka Marulića 3, 52100, Pula
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Tel.:+385 99 / 3580 018
E-Mail: info@wei-ss.de
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch Mitarbeiter der Agentur ZEN HOME 369 d.o.o.

ZWECK DER VERARBEITUNG

Der Zweck der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Durchführung der Vermittlungsleistungen erforderlich. Alle persönlichen Daten, die die Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. Für die Zwecke der Vermittlungsdienstleistung erhobene Daten werden geschützt und ihre Verarbeitung wird nicht eingeleitet, wenn sie nicht für die Erbringung der angeforderten Dienstleistung erforderlich ist, die Verarbeitung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder kein berechtigtes Interesse daran besteht.

BESCHREIBUNG DER KATEGORIE DES BEANTWORTERS UND DER KATEGORIE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Kategorien der Befragten, von welcher Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. Personenbezogene Daten werden von allen Kunden erhoben, die eine Geschäftsbeziehung für Dienstleistungen aufbauen möchten, für die das Unternehmen gesetzlich registriert ist, beispielsweise die Vermittlung beim Kauf und Verkauf und der Vermietung/Verpachtung von Immobilien, Marktbewertung, Beratung. Damit die Agentur eine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden aufbauen und qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen kann, ist die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich.
Ohne die Zustimmung zur Erhebung der folgenden personenbezogenen Daten kann die Agentur ihre Dienstleistungen nicht erbringen:
• Vor- und Nachname, Adresse, Ausweisnummer
• Telefonnummer
und E-Mail-Adresse
• ggf. weitere personenbezogene Daten, für die gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und dem Gesetz über die Vermittlung von Immobiliengeschäften eine Erhebungspflicht besteht.

Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben und eingegeben in:
• Mediationsvereinbarung,
• ein Feldformular, in das Sie Angaben zu der von Ihnen verkauften Immobilie oder Ihren Wünschen und Bedürfnissen beim Kauf eintragen,
• Datenbank auf dem internen Server,
• Newsletter-Basis

Zusätzlich zu den vom Auftraggeber freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden auch öffentlich zugängliche Daten zu Immobilien aus öffentlich zugänglichen Registern (E-Kataster und E-Grundbücher) erhoben, die personenbezogene Daten des Auftraggebers enthalten können, wenn dieser gleichzeitig Eigentümer von Immobilien ist das Eigentum oder personenbezogene Daten eines anderen Eigentümers der Immobilie.
Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. Bei der Erhebung personenbezogener Daten orientiert sie sich an dem Grundsatz, nur die erforderliche Mindestanzahl personenbezogener Daten für einen bestimmten Zweck zu erheben, und personenbezogene Daten werden mit dem Ziel erhoben und verarbeitet, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, ein Vertragsverhältnis zu begründen und die vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. Der Umfang der erhobenen Daten richtet sich nach der angefragten Dienstleistung bzw. dem angefragten Produkt (z. B. Vereinbarungen über Vermittlung, Verkauf, Pacht, Vermietung, geschäftliche und technische Zusammenarbeit etc.). Für den Fall, dass der Kunde Auskunft über personenbezogene Daten gibt, die ihm nicht gehören, ist er verpflichtet, die Person, deren personenbezogene Daten er angegeben hat, darüber zu informieren.

Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden

Die von Kunden gesammelten personenbezogenen Daten stehen den Mitarbeitern von ZEN HOME 369 d.o.o. zur Verfügung.
Im Falle des Abschlusses eines Vertrags über geschäftliche oder technische Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit, dass die Agentur die personenbezogenen Daten des Kunden an einen externen Mitarbeiter weiterleitet, der über die Fachkompetenz verfügt und ausreichende Garantien für die Bereitstellung angemessener Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten bietet und mit dem die Agentur zusammenarbeitet Die Agentur hat einen Kooperationsvertrag unterzeichnet, mit dem Ziel, möglichst schnelle und qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, beispielsweise die Übermittlung von Daten an eine Anwaltskanzlei zum Zweck der Ausarbeitung von Kaufverträgen.

FRISTEN FÜR DIE LÖSCHUNG VERSCHIEDENER DATENKATEGORIEN, WENN MÖGLICH

Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum aufbewahrt, der entweder durch eine individuelle Regelung festgelegt ist (z. B. Gesetz zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Rechnungslegungsgesetz usw.) oder nicht länger als zur Erreichung des Zwecks, für den sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. wenn die Aufbewahrungsdauer nicht vorgeschrieben ist oder eine Mindestaufbewahrungsdauer vorgeschrieben ist. Insbesondere werden Kundendaten grundsätzlich für die Dauer von 5 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Geschäftsbeziehung endete, gemäß den Aufbewahrungsfristen des Gesetzes zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufbewahrt. Ebenso können personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum verarbeitet werden, wenn dies für andere berechtigte Zwecke erforderlich ist (z. B. für die Erfordernisse von Gerichts- und anderen Gerichtsverfahren usw.). Die Aufbewahrungsfristen für Daten können bei Verarbeitungen, für die die Aufbewahrungsfrist nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, länger oder kürzer als die oben genannten Fristen sein. Diese Frist wird von ZEN HOME 369 d.o.o. festgelegt. als Verarbeitungsleiter. In diesem Fall werden die Daten nur so lange aufbewahrt, wie es für den Zweck, für den die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich ist.

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN SICHERHEITSMASSNAHMEN

Geschäft der Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. Bei der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten hält sie sich an die gesetzlichen Vorschriften, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln. Die Agentur ergreift im Rahmen ihrer Möglichkeiten technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten ihrer Kunden. Den Mitarbeitern stehen nur die Informationen zur Verfügung, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Ebenso ist es die Aufgabe der Mitarbeiter, sich mit den Maßnahmen und der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten der Befragten vertraut zu machen und sich darüber weiterzubilden.

KUNDENRECHTE

Der Schutz personenbezogener Daten beinhaltet folgende Rechte des Kunden, nämlich:
• Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten und den Zweck ihrer Verarbeitung, Datenkategorien und potenzielle Empfänger, die sie verarbeiten, anfordern
• die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen
• die Löschung von Daten zu verlangen, die im Hinblick auf den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht erforderlich sind, oder die Einschränkung des Zwecks der Verarbeitung der bereitgestellten personenbezogenen Daten, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt
• Widerspruch gegen die Verarbeitung oder die Datenübermittlung an Dritte einlegen
• die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen, woraufhin die Agentur die Verarbeitung personenbezogener Daten für den Zweck, für den die Einwilligung erteilt wurde, einstellt
• die Übermittlung Ihrer Daten an einen anderen Verantwortlichen beantragen

Für den Fall, dass Sie eines der oben genannten Rechte ausüben möchten und alle Voraussetzungen dafür vorliegen, ist der Antrag auf Ausübung des Rechts schriftlich an die E-Mail-Adresse zu richten:
info@wei-ss.de
oder
per Post an die Adresse;
ZEN HOME 369 d.o.o.
52100 Pula, Benčićeva-Straße 66d,

Agentur ZEN HOME 369 d.o.o. behält sich als Datenverantwortlicher das Recht vor, die Löschung personenbezogener Daten zu verhindern, die Einschränkung des Zwecks zu verweigern oder die Übermittlung von Daten an Dritte zu verhindern, wenn dies der Fall ist er daher die gewünschte Leistung nicht erbringen kann oder die Speicherung bestimmter personenbezogener Daten durch ein besonderes Gesetz vorgeschrieben ist und er aus demselben Grund zur Aufbewahrung dieser Daten verpflichtet ist.

ZEN HOME 369 d.o.o. Hauptsitz:Ul. Marka Marulića 3, 52100, Pula Büro: Ul. Marka Marulića 3, 52100, Pula
OIB: 13668576422, Telefon: +385993580018, E-Mail: info@wei-ss.de